AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vermietung von Ferienwohnungen und Appartements) Bella Vita Rügen

1. Vorbemerkung - Bella Vita Rügen vermittelt Vertragsabschlüsse zur vorübergehenden und zeitlich befristeten Anmietung von Ferienwohnungen und Appartements im Auftrag der Eigentümer, nachfolgend Mietobjekte genannt. Bella Vita Rügen tritt als Vermittlungspartner auf; der Mietvertrag kommt allein zwischen dem Eigentümer und dem Mieter des Objektes zustande. Der Eigentümer hat nur gegenüber dem Mieter unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung. Bella Vita Rügen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit zulässig, befreit. Bella Vita Rügen darf sich für die Leistungserbringung Dritter (z. B. Internetportale, Reisebüros) bedienen.

2. Mietvertragsbeginn - Der Mietvertrag wird von Bella Vita Rügen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers abgeschlossen. Er kommt zustande, indem der Gast am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf „zahlungspflichtig buchen“ klickt und anschließend eine Bestätigungsmeldung angezeigt wird bzw. nach Bestätigung per Mail/per Post bei direkt über Bella Vita Rügen abgeschlossene Verträge. Bella Vita Rügen erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Bella Vita Rügen ist somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Objektangaben haftet ausschließlich der Vermieter.

3. Leistungen durch den Vermittler - Bella Vita Rügen ist für die Vermittlung der Mietverträge, für ihren ordnungsgemäßen Abschluss in Vertretung des Eigentümers und für das Inkasso der Mieten verantwortlich. Dabei hat der Vermittler die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Einhaltung der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen zu überwachen. Der Vermittler ist für die Organisation des kompletten Service vor Ort (Schlüsselübergabe, Endreinigung usw.) verantwortlich.

4. Verpflichtungen des Mieters - Das Mietobjekt darf nur von Personen bewohnt werden, die im abgeschlossenen Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt; Haustiere sind nur in den im Buchungssystem ausgewiesenen Objekten gestattet. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Wohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Objekt und / oder dessen Inventar auftreten ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermittler mitzuteilen. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermittler sofort angezeigt werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Mietobjektes bei dem Vermittler eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leitungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 – 2 Wohnungsschlüssel, die am Abreisetag bis 10.00 Uhr im Servicebüro abzugeben sind.

5. Anreise / Abreise - Das Mietobjekt wird für die Dauer des im Mietvertrag genannten Zeitraumes an den Mieter vermietet. Am Anreisetag erfolgt die Anreise zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr. Am Abreisetag erfolgt die Abreise zwischen 7.00 Uhr und 10.00 Uhr. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht.

6. Mietpreis - Der Gesamtmietbetrag ist wie folgt zu entrichten : Spätestens 7 Tage nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % zu leisten; der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort auf das Konto des Vermittlers zu überweisen. Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug ist der Vermittler berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Objekt anderweitig zu vermieten.

7. Rücktritt / Stornierung - Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Vermittlers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Vermittler, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten zu belasten. Im Falle des Rücktritts des Vermittlers, der Nichtanreise bzw. Verhinderung des Gastes oder sonstigen, durch den Gast zu vertretenden Nichtnutzung der Unterkunft, bleibt der Anspruch des Vermittlers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich abrechenbarer Nebenkosten sowie der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Vermittler hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Verbot von Haustieren), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Vermittler hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Bemessung ersparter Aufwendungen richtet sich nach den von der Rechtsprechung regelmäßig als angemessen erachteten Prozentsätzen. Hiernach hat der Gast an den Vermittler folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie z. B Kurtaxe : - bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung i. d. R. 90 Prozent.

Dies gilt nicht, sofern Gast und Vermittler eine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Diese abweichende Regelung beinhaltet konkret :

- Kündigung bis 49 Tage vor Mietbeginn : 40 % des Mietpreises

- Kündigung bis 35 Tage vor Mietbeginn : 60 % des Mietpreises

- Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn : 90 % des Mietpreises

- Kündigung später als 14 Tage vor Mietbeginn : 100 % des Mietpreises.

Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten dem Vermittler nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung durch den Gast wird dringend empfohlen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Leistungsträger oder den Vermittler der Buchung (siehe Buchungsbestätigung) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

8. Datenschutz - Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönliche Daten werden absolut vertraulich behandelt.

9. Haftung / Duldung von Einwirkungsbeschränkungen - Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder durch Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Eine Haftung des Vermittlers für die Benutzung bereitgestellter Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermittler haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und / oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und / oder der Mietzeit entstehen, sind dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen. Das Mietobjekt befindet sich in einem touristisch genutzten Gesamtbereich. Der Mieter duldet sämtliche Einwirkungen der Tourismusbetriebe (Service-, Gastronomiebetriebe u. ä.). Es besteht Einigkeit, dass die Einwirkungen ausdrücklich keinen Reisemangel darstellen.

10. Schlussbestimmungen - Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neubrandenburg.